AGB

AGB für Wartungsverträge / AGB für Website-Erstellung

AGB für Wartungsverträge

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsdefinitionen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Wartungsverträge und Dienstleistungen, die durch FJORD3, im Folgenden „Anbieter“ genannt, angeboten werden.
  2. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das schriftliche Angebot des Anbieters durch eine schriftliche Bestätigung (per E-Mail, Fax oder Brief) innerhalb von vier Wochen annimmt.
  2. Mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung, um verbindlich zu sein.

§ 3 Leistungsumfang

  1. Der Wartungsvertrag umfasst die im Angebot beschriebenen Leistungen, einschließlich regelmäßiger Software-Updates, Sicherheitsüberprüfungen und Backups. Kleinere inhaltliche Anpassungen können nach Absprache ebenfalls Teil des Vertrages sein.
  2. Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen (z. B. umfangreiche Anpassungen oder Neuentwicklungen), werden gesondert vergütet und bedürfen einer individuellen Vereinbarung.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die vereinbarten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, die im Vertrag festgelegten monatlichen oder jährlichen Zahlungen zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen zu leisten.
  3. Der Anbieter ist berechtigt, den Wartungsservice bei Zahlungsverzug vorübergehend einzustellen, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist.

§ 5 Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung

  1. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur für Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend machen.
  2. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 6 Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu.
  2. Das Widerrufsrecht richtet sich nach unserer auf der Website abrufbaren Widerrufsbelehrung.

§ 7 Haftung und Haftungsbeschränkung

  1. Der Anbieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  2. Der Anbieter übernimmt keine Garantie dafür, dass die angebotenen Sicherheitsmaßnahmen sämtliche Risiken durch Dritte vollständig ausschließen können.
  3. Die Haftung für entgangenen Gewinn oder indirekte Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Wartungsvertrag eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht spätestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 9 Gewährleistung

  1. Der Anbieter gewährleistet, dass die im Wartungsvertrag beschriebenen Leistungen in einem dem Stand der Technik entsprechenden Zustand erbracht werden.
  2. Etwaige Mängel sind dem Anbieter unverzüglich nach Kenntniserlangung schriftlich mitzuteilen.
  3. Verbrauchern wird empfohlen, die erhaltenen Leistungen bei Erhalt auf Vollständigkeit und Mängel zu überprüfen und diese gegebenenfalls unverzüglich mitzuteilen.

§ 10 Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. Der Anbieter verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und wird personenbezogene Daten des Kunden nur für die Zwecke der Vertragsabwicklung erheben, verarbeiten und nutzen.
  2. Der Anbieter wird sämtliche Informationen des Kunden, die ihm im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt werden, vertraulich behandeln.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche Regelung, die dem ursprünglich Gewollten wirtschaftlich möglichst nahekommt.
  3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.

AGB für Website-Erstellung

§ 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Planung und die Realisierung einer Website sowie die Einräumung der Nutzungsrechte an dieser Website.

§ 2 Projektablauf

  1. Das Projekt gliedert sich nach Maßgabe der folgenden Absätze in die Planungsphase und die Realisierungsphase.
  1. In einer Planungsphase wird versucht, die Vorgaben des Kunden hinsichtlich Umfang, Funktionalitäten, Struktur und anzusprechender Zielgruppe in ein Gesamtkonzept zu bringen.
  1. In der Realisierungsphase entwickelt die Agentur die Anwendung auf Grundlage des vom Kunden freigegebenen Entwurfs. Anschließend erfolgt ein Testing. Diese Phase ist mit der Abnahme durch den Kunden abgeschlossen. Voraussichtliche Dauer der Erstellungsphase: 8 Wochen, bzw. nach Absprache.
  1. Die Agentur wird den Kunden unverzüglich über etwaige Verzögerungen beim Projektfortgang und die voraussichtliche Nichteinhaltung eines Termins per E-Mail informieren. Bei solchen Verzögerungen hat der Kunde der Agentur eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen einzuräumen. Bei Nichteinhaltung der Nachfrist kommt die Agentur in Verzug mit ihrer Leistungserbringung. Von der Agentur vorgeschlagene zeitliche Änderungen der Abschnitte wird der Kunde nur aus berechtigten Gründen zurückweisen.

§ 3 Leistungen und Pflichten der Agentur

  1. Die Agentur prüft die Vorstellungen des Kunden auf Vollständigkeit und Funktionalität. Sollte die Agentur erkennen, dass Vorgaben des Kunden nicht die zur Erstellung der Website erforderlichen Voraussetzungen aufweisen, so wird die Agentur den Kunden unverzüglich darauf hinweisen. Sie unterbreitet dem Kunden einen schriftlichen alternativen Vorschlag zur Umsetzung. Eventuell entstehende terminliche Anpassungen und dadurch verursachte zusätzliche Kosten sind dem Kunden schriftlich mitzuteilen. Dem Kunden wird zur Genehmigung des Vorschlags eine Frist von sieben Tagen gewährt.
  1. Auf der Grundlage der Vorgaben wird die Agentur einen Entwurf erstellen, der die wesentlichen gestalterischen Aspekte der zu erstellenden Website enthält. Nach Fertigstellung legt die Agentur dem Kunden einen Entwurf zur Abnahme vor.
  1. Nach Abnahme eines Entwurfes wird die Agentur demgemäß die Website programmieren.
  1. Die Agentur optimiert die Website kompatibel zu den gängigen und aktuellen Browsern, wie Apple Safari, Microsoft Edge, Google Chrome, und Mozilla Firefox sowie zu mobilen Endgeräten (ab 2016), die mit iOS und Android OS betrieben werden.
  2. Äußert der Kunde vor Abnahme der Website Änderungswünsche, teilt die Agentur dem Kunden innerhalb von fünf Arbeitstagen schriftlich die dadurch verursachten Mehrkosten und eine eventuell notwendige Änderung des terminlichen Ablaufs mit. Mit Freigabe akzeptiert der Kunde die Anpassung mit der Verpflichtung zur Vergütung der Mehrkosten.
  1. Die Agentur übergibt dem Kunden die erstellte Software der Website auf einem geeigneten Datenträger oder installiert diese betriebsbereit auf einem vom Kunden bestimmten Server.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt FJORD3 die zur Erstellung der Website erforderlichen Inhalte in möglichst digitaler Form und frei von Rechten Dritter zur Verfügung. Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Kunden zu verwendenden Texte, Bilder, Grafiken und Tabellen.
  2. Der Kunde stellt der Agentur alle für die Erstellung und Installation der Website erforderlichen Zugangsdaten zur Verfügung.
  3. Der Kunde wird einen qualifizierten Mitarbeiter benennen, der als Ansprechpartner der Agentur bereitsteht und befugt ist, die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Entscheidungen zu treffen.
  1. Der Kunde hat die Planung (§ 2 Abs. 2) unverzüglich nach deren Beendigung in freizugeben.

§ 5 Abnahme

  1. Nach Übergabe und Installation der Website erfolgt zu Prüfungszwecken die Durchführung einer einwöchigen Testphase.
  1. Auftretende Mängel sind FJORD3 unverzüglich schriftlich anzuzeigen, um zeitnahe Untersuchung und Behebung zu ermöglichen.
  1. Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistung keine wesentlichen Mängel aufweist. Die Abnahme hat schriftlich zu erfolgen. Sollten sowohl Abnahme als auch Mängelanzeige ausbleiben, gilt die Live-Schaltung der Website als konkludente Abnahme.
  1. Der Kunde hat auf Verlangen der Agentur einzelne Bestandteile der Website während der Erstellungsphase abzunehmen. Die Teilabnahme kann wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden.

§ 6 Nutzungsrechte und Namensnennung

  1. Erst mit der vollständigen Entrichtung der gemäß § 7 geschuldeten Vergütung räumt FJORD3 dem Kunden das unbeschränkte Nutzungsrecht an der erstellten Website ein, ausgenommen sind „Open Source“ kompatible Softwarebestandteile.
  1. Der Kunde wird FJORD3 an geeigneter Stelle der Website als Ersteller der Website nennen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Urheberbezeichnung erfolgt durch das Setzen eines sprechenden Links auf https://fjord3.de

§ 7 Vergütung und Zahlungsmodalitäten

  1. Die Parteien vereinbaren eine Pauschalvergütung , die sich aus dem angenommenen Angebot ergibt, zzgl. Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe für sämtliche vertragsgegenständlichen Leistungen.
  1. Für geleistete Mehraufwendungen vereinbaren die Parteien eine Stundenvergütung.
  1. Mit dieser Vergütung ist die Einräumung der Rechte an der Website gemäß § 6 dieses Vertrages vollständig abgegolten.
  1. Die Vergütung wird mit Abnahme, bzw. Live-Schaltung der Website fällig.

§ 8 Gewährleistung

  1. Die Agentur gewährleistet die vertragsgemäße Erstellung der Website, soweit sie keine Mängel aufweist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten oder dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder erheblich mindern.
  1. Der Kunde hat die Website unmittelbar nach Übergabe zu prüfen und unverzüglich Anzeige bei der Agentur zu machen, soweit sich ein Mangel zeigt. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt die Website als genehmigt.
  1. Für die vom Kunden gelieferten Inhalte ist die Agentur nicht verantwortlich. Der Kunde wird die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die gegebenenfalls aufgrund der gelieferten Inhalte entstehen, einschließlich der Kosten der Inanspruchnahme rechtsanwaltlicher Hilfe.
  1. Die Gewährleistungszeit beträgt 12 Monate beginnend mit der Abnahme (§ 5 Ziffer 3 dieses Vertrags).

§ 9 Haftung

Die Agentur haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist.

§ 10 Geheimhaltung

  1. Die Agentur verpflichtet sich, alle ihr direkt oder indirekt während ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gekommenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung Dritten, die nicht berechtigte Personen sind, weiterzuleiten oder auf sonstige Weise zugänglich zu machen. Sie verpflichtet sich, geeignete Vorkehrungen zum Schutz der vertraulichen Informationen zu treffen.
  1. Die Geheimhaltungspflicht dauert über die Beendigung des Vertragsverhältnisses an.

§ 11 Subunternehmer

Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte (Subunternehmer) zu beauftragen. Sie haftet für Handlungen der Subunternehmer wie für eigene Handlungen.

§ 12 Zahlungsstörungen und Einschränkung der Nutzung

  1. Im Falle von Zahlungsstörungen, insbesondere bei ausbleibender vollständiger Begleichung der vereinbarten Vergütung, behält sich FJORD3 das Recht vor, technische Maßnahmen zu ergreifen, um die Nutzung der erbrachten Leistungen einzuschränken oder vorübergehend zu deaktivieren. Dies umfasst unter anderem, aber nicht ausschließlich, die Sperrung der Website oder einzelner Funktionen. Der Kunde wird hierüber rechtzeitig informiert und erhält eine angemessene Frist zur Begleichung der ausstehenden Zahlungen. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben alle Nutzungsrechte an der erbrachten Leistung bei FJORD3. Die Durchsetzung solcher Maßnahmen erfolgt nur, sofern sie rechtlich zulässig ist und keine unverhältnismäßigen Nachteile für den Kunden entstehen.

§ 13 Kündigung

  1. Jede Partei kann diesen Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten gemäß § 4 nachhaltig verletzt, seiner Zahlungsverpflichtung gemäß § 7 nicht nachkommt oder die Abnahme gemäß § 5 dieses Vertrages scheitert.
  1. Kündigt eine Vertragspartei diesen Vertrag nach Absatz 1, werden bereits erbrachte Leistungen anteilig bis zum Zeitpunkt der Kündigung abgerechnet.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.
  1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Agentur. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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